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Führungszeugnisse nach § 72a.

Verwaltet Einsichtnahmen in erweiterte Führungszeugnisse mit Ablauf-Erinnerung — gespeichert wird nur Status und Datum.

🛡️Führungszeugnis-Verwaltung (§ 72a SGB VIII)· aus der ClubFlex-Wissensbasis

So funktioniert's

Wer im Kinder- und Jugendbereich tätig ist, muss nach § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. ClubFlex dokumentiert dafür je Person die Einsichtnahme mit Datum und Status — das Zeugnis selbst wird bewusst nie gespeichert. Ein Erinnerungs-Workflow meldet sich, bevor eine erneute Einsichtnahme fällig wird. Die Verwaltung liegt im selben Modul wie Trainer-Lizenzen und Qualifikationen mit Ablaufdatum.

Schritt für Schritt

  1. Organisation › Lizenzen & Qualifikationen öffnen.
  2. Für die betreffende Person die Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis mit Datum erfassen.
  3. Auf die Erinnerung achten: ClubFlex meldet sich, bevor die Einsichtnahme abläuft und nachgefasst werden muss.

Grenzen & Stolpersteine

  • Das Zeugnis selbst wird nie hochgeladen oder gespeichert — das ist Absicht: Dokumentiert wird nur, dass und wann eingesehen wurde.
  • Die Beantragung des Führungszeugnisses läuft außerhalb von ClubFlex bei der Behörde — verwaltet wird nur der Nachweis der Einsichtnahme.

Das erledigt ClubFlex für Euch

Für den Kinder- und Jugendschutz nach § 72a SGB VIII dokumentiert Ihr, wann welches erweiterte Führungszeugnis eingesehen wurde — und ClubFlex erinnert, bevor eine erneute Einsichtnahme fällig wird. Datenschutzkonform, denn gespeichert wird nur der Einsichtnahme-Status mit Datum, nie das Zeugnis selbst.

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