Ratgeber · mitglieder
Führungszeugnisse nach § 72a.
Verwaltet Einsichtnahmen in erweiterte Führungszeugnisse mit Ablauf-Erinnerung — gespeichert wird nur Status und Datum.
So funktioniert's
Wer im Kinder- und Jugendbereich tätig ist, muss nach § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. ClubFlex dokumentiert dafür je Person die Einsichtnahme mit Datum und Status — das Zeugnis selbst wird bewusst nie gespeichert. Ein Erinnerungs-Workflow meldet sich, bevor eine erneute Einsichtnahme fällig wird. Die Verwaltung liegt im selben Modul wie Trainer-Lizenzen und Qualifikationen mit Ablaufdatum.
Schritt für Schritt
- Organisation › Lizenzen & Qualifikationen öffnen.
- Für die betreffende Person die Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis mit Datum erfassen.
- Auf die Erinnerung achten: ClubFlex meldet sich, bevor die Einsichtnahme abläuft und nachgefasst werden muss.
Grenzen & Stolpersteine
- Das Zeugnis selbst wird nie hochgeladen oder gespeichert — das ist Absicht: Dokumentiert wird nur, dass und wann eingesehen wurde.
- Die Beantragung des Führungszeugnisses läuft außerhalb von ClubFlex bei der Behörde — verwaltet wird nur der Nachweis der Einsichtnahme.
Das erledigt ClubFlex für Euch
Für den Kinder- und Jugendschutz nach § 72a SGB VIII dokumentiert Ihr, wann welches erweiterte Führungszeugnis eingesehen wurde — und ClubFlex erinnert, bevor eine erneute Einsichtnahme fällig wird. Datenschutzkonform, denn gespeichert wird nur der Einsichtnahme-Status mit Datum, nie das Zeugnis selbst.
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