Ratgeber · abrechnung
Die Übungsleiterpauschale im Griff.
Jahresstand je Person gegen den Freibetrag: ab 01.01.2026 3.300 € (§ 3 Nr. 26 EStG) bzw. 960 € (§ 3 Nr. 26a), bis 2025 3.000/840 €.
So funktioniert's
Vereine vergüten Übungsleiter meist innerhalb der steuerfreien Jahresfreibeträge. Der Pauschalen-Wächter summiert die Abrechnungen je Person und Jahr gegen den zugeordneten Freibetrag dieses Jahres und zeigt Warnstufen. Seit dem Steueränderungsgesetz 2025 gelten ab 01.01.2026 3.300 € Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) bzw. 960 € Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG), bis einschließlich 2025 3.000 € bzw. 840 € — Auswertungen für 2025 rechnen weiter mit den alten Beträgen. Gezählt wird zweifach: „verbraucht" (freigegebene und ausgezahlte Abrechnungen) und „eingereicht" (zusätzlich alles, was noch unterwegs ist) — als Frühwarnung bereits vor der Freigabe.
Schritt für Schritt
- Organisation › Benutzerliste öffnen, den Übungsleiter bearbeiten und im Abschnitt „Pauschalen-Tracking" den Pauschalen-Typ zuordnen: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26), Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a) oder kein Tracking. Optional ein eigenes Jahreslimit eintragen, etwa wenn die Person einen Teil des Freibetrags schon bei einem anderen Verein nutzt. Der aktuelle Jahresstand ist dort direkt sichtbar.
- Die Übersicht aller Übungsleiter zeigt Finanzen › Abrechnungs-Berichte im Reiter „Übungsleiter-Pauschalen" — je Kalenderjahr (oben wählbar) mit dem Freibetrag, der für die jeweilige Person in diesem Jahr gilt.
- Warnungen beachten, bevor weitere Abrechnungen freigegeben werden.
Grenzen & Stolpersteine
- Das Tracking zählt nur, was über ClubFlex abgerechnet wird — Vergütungen außerhalb des Systems oder aus anderen Vereinen derselben Person kennt es nicht.
- Ein eigenes Jahreslimit gilt für jedes Jahr und hat Vorrang vor dem gesetzlichen Betrag. Wer dort 3.000 € eingetragen hat, hebt es für 2026 an oder leert das Feld — sonst warnt ClubFlex weiter ab 3.000 €.
- Die Wahl des richtigen Pauschalen-Typs und die steuerliche Bewertung bleiben Sache des Vereins bzw. der Steuerberatung — ClubFlex warnt, entscheidet aber nicht.
- Die Jahreszuordnung folgt dem Beginn des Abrechnungszeitraums: Eine Dezember-Abrechnung, die im Januar eingereicht wird, zählt ins alte Jahr — für Dezember 2025 also gegen 3.000 € bzw. 840 €.
Primärquellen
Das erledigt ClubFlex für Euch
Der Pauschalen-Wächter führt je Person den Jahresstand der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) und der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a) mit und warnt euch, bevor ein Freibetrag überschritten wird. Maßgeblich ist der Betrag des jeweiligen Jahres: ab 01.01.2026 3.300 € bzw. 960 €, für 2025 weiterhin 3.000 € bzw. 840 €.
Verein kostenlos anlegen