Ratgeber · abrechnung

Die Übungsleiterpauschale im Griff.

Jahresstand je Person für die Übungsleiterpauschale (3.000 €, § 3 Nr. 26 EStG) und Ehrenamtspauschale (840 €, § 3 Nr. 26a).

🧮Pauschalen-Tracking (3.000 € / 840 €)· aus der ClubFlex-Wissensbasis

⚠️ Dieser Ratgeber erklärt die Umsetzung in ClubFlex und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Einzelfall Eures Vereins fragt Euer Steuerbüro oder Eure Rechtsberatung.

So funktioniert's

Vereine vergüten Übungsleiter meist innerhalb der steuerfreien Jahresfreibeträge: 3.000 € Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) bzw. 840 € Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG). ClubFlex summiert die Abrechnungen je Person und Jahr gegen den zugeordneten Freibetrag und zeigt Warnstufen. Gezählt wird zweifach: „verbraucht" (freigegebene und ausgezahlte Abrechnungen) und „eingereicht" (zusätzlich alles, was noch unterwegs ist) — als Frühwarnung bereits vor der Freigabe.

Schritt für Schritt

  1. Organisation › Benutzerliste öffnen, den Übungsleiter bearbeiten und den Pauschalen-Typ zuordnen: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26), Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a) oder kein Tracking. Der aktuelle Jahresstand ist dort direkt sichtbar.
  2. Die Übersicht aller Übungsleiter zeigt Finanzen › Abrechnungs-Berichte im Reiter „Übungsleiter-Pauschalen" — mit den Honoraren der letzten zwölf Monate.
  3. Warnungen beachten, bevor weitere Abrechnungen freigegeben werden.

Grenzen & Stolpersteine

  • Das Tracking zählt nur, was über ClubFlex abgerechnet wird — Vergütungen außerhalb des Systems oder aus anderen Vereinen derselben Person kennt es nicht.
  • Die Wahl des richtigen Pauschalen-Typs und die steuerliche Bewertung bleiben Sache des Vereins bzw. der Steuerberatung — ClubFlex warnt, entscheidet aber nicht.
  • Die Jahreszuordnung folgt dem Beginn des Abrechnungszeitraums: Eine Dezember-Abrechnung, die im Januar eingereicht wird, zählt ins alte Jahr.

Das erledigt ClubFlex für Euch

ClubFlex führt je Person den Jahresstand der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG, 3.000 €) und der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a, 840 €) mit und warnt, bevor ein Freibetrag überschritten wird — für Verein und Übungsleiter gleichermaßen wichtig.

Kostenlos starten